Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie eine Auswahl der am häufigst gestellten Fragen (FAQ) zu unseren Produkten.
Sollten Sie weitere Frage zu unserem System haben, so können Sie sich jederzeit per Telefon: 02772/5088405 oder E-Mail: info@einfachmachen.energy an uns wenden.
Rechtliches
NEIN
JA: Balkonkraftwerke müssen beim Netzbetreiber (z.B. Stadtwerke Herborn) und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenfrei und eine Genehmigung ist nicht erforderlich!
Download Formular Stadtwerke Herborn: PDF anzeigen
Download EAM: PDF anzeigen
Download enwag: PDF anzeigen
Nach der Anmeldung wird der Netzbetreiber eventuell den Zähler austauschen. Das ist für Dich vollkommen kostenfrei!
Link Bundesnetzagentur: Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)
Laut VDE-AR-N 4105 ist es jedem Nutzer und jeder Nutzerin gestattet, Plug-and-Play-Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 600 Watt selbst anzumelden und anzuschließen. Möchte man weitere oder leistungsstärkere PV Anlagen betreiben, muss ein Elektriker die Installation prüfen und die Anmeldung vornehmen.
Installation & Aufbau
Für eine Montage am Balkon oder an der Fassade sollten die Module nach Süden ausgerichtet werden. Wenn man ein Flachdach zur Verfügung hat, wird ein optimaler Ertrag erziehlt wenn ein Modul nach Osten und ein Modul nach Westen ausgerichtet ist. Wenn man eine Neigung realisieren kann, sollte diese optimalerweise zwischen 30° und 35° liegen --> Grafik Ausrichtung/ Anstellwinkel
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot zum Aufbau.
Eine PV Anlage bis 600W darf einfach über eine beliebige Steckdose angeschlossen werden (keine Mehrfachsteckdose). Ein Elektriker ist nicht erforderlich.
Nein, das Balkonkraftwerk kann auf jeder beliebigen Phase angeschlossen werden. Der Zähler ist so schlau und vermittelt zwischen den drei Phasen. Das nennt man saldieren.
In den meisten Verträgen einer Gebäudeversicherung ist eine PV Anlage bereits enthalten. Wir empfehlen beim Versicherer nachzufragen.
Sonstige Fragen
Aktuell dürfen nur Wechselrichter mit einer Ausgangsleistung von 600 Watt installiert werden. Eine Änderung auf 800 Watt wurde bereits seitens des Gesetzgebers beschlossen, ist jedoch noch nicht umgesetzt. Was bringt eigentlich die Änderung? Wir möchten hierbei auf den folgenden Link verweisen. Denn dort wird die Antwort ganz emotionslos mit Zahlen belegt: Webseite anzeigen
Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist und steht dort der Allgemeinheit zur Verfügung. So geht nichts "verloren".
Der Gesetzgeber fordert die Einhaltung des allgemein anerkannten Standes der Technik nach §49 EnWG. Da die Wechselrichter über eine NA- Abschalttechnik (die Wechselrichter schalten ab, wenn keine Gegenspannung anliegt- also der Schukostecker nicht eingesteckt ist) verfügt, ist zu jeder Zeit ein sicherer Betrieb gewährleistet. Einige Netzbetreiber empfehlen jedoch einen sogenannten Wieland Stecker. Dieses Steckersystem ist mit einem erhöhten Berührungsschutz versehen und bietet somit sozusagen Hosenträger zum vorhandenen Gürtel. Derzeit sind beide Varianten "Schuko" oder "Wieland" gesetzteskonform.
In Mitteldeutschland kann ein 600W Balkonkraftwerk ca. 600kWh pro Jahr produzieren. Bei einem Strompreis von 34 Cent (Tendenz steigend) entspricht das einer jährlichen Einsparung von 204€. Ergo hat sich die Investition nach gut 4 Jahren amortisiert.
Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig. Ein modernes Modul hat eine "Energetische Amortisationszeit" von ca. 1,5 Jahren. Unsere Qualitätsmodule (z.B. Amerisolar oder AKcome) verfügen über bis zu 30 Jahre Herstellergarantie (Details siehe Datenblatt). Ein Modul kann also locker 25x so viel Energie produzieren wie für die Herstellung benötigt wird.